Sozialversicherung

Lehrlinge sind vollversichert. Das heißt, dass sie in folgenden Sparten versichert sind:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Der Lehrling ist jedenfalls vor Beginn der Lehrzeit bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.