Schnupperlehre

Die Schnupperlehre ist eine Art Berufsorientierung.

Man unterscheidet:

  • eine Schnupperlehre während der Unterrichtszeit: Dabei handelt es sich um eine schulbezogene Veranstaltung. Es dürfen maximal bis zu 5 Tage pro Unterrichtsjahr für die Berufsorientierung herangezogen werden.
    • Krankenversicherung: Der Schüler ist bei den „berufspraktischen Tagen“ in gleicher Weise wie im Klassenzimmer krankenversichert.
    • Unfallversicherung: Es besteht keine Beitragspflicht bei der AUVA, auch eine Meldung muss nicht erstattet werden.
  • eine Schnupperlehre außerhalb der Unterrichtszeit. Eine derartige Schnupperlehre nach der Unterrichtszeit oder in den Ferien, darf nur für Schüler in der oder nach der achten Schulstufe möglich. Erforderlich ist zudem die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
    • Krankenversicherung: besteht durch die Mitversicherung der Eltern
    • Unfallversicherung: Eine Meldung an die AUVA ist nicht erforderlich; allerdings darf die Schnupperlehre maximal 15 Tage pro Kalenderjahr und pro Betrieb andauern.
  • eine Schnupperlehre von Jugendlichen, die keine Schüler mehr sind, ist nicht möglich.