Ruhezeiten / Ruhepausen

Ruhezeit

  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist dem jugendlichen Lehrling eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.
  • Lehrlingen (=Jugendlichen) unter 15 Jahren ist eine Ruhezeit von mindestens 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren.
  • Nach Ende der Tagesarbeitszeit ist dem (erwachsenen) Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

Ruhepause

  • Ist die Tagesarbeitszeit länger als viereinhalb Stunden, haben Lehrlinge (=Jugendliche) Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Diese Ruhepause ist spätestens nach 6 Stunden zu konsumieren.
  • Während der Pause dürfen die Jugendlichen nicht arbeiten, sie dürfen auch nicht zur Arbeitsbereitschaft verpflichtet werden.
  • Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 6 Stunden, so ist die Arbeitszeit des erwachsenen Arbeitnehmers durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.