Präsenz- / Zivildienst

Es kann vorkommen, dass Lehrlinge während der Lehrzeit bzw. Behaltezeit einen Einberufungsbefehl bzw. einen Zuweisungsbescheid zum Präsenz- bzw. Zivildienst erhalten. Ab Zustellung dieses Einberufungsbefehls bzw. Zuweisungsbescheids ist eine einseitige Beendigung des Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses nur mehr nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes möglich. Dieser Kündigungs- und Entlassungsschutz endet gewöhnlich ein Monat nach Ende des Präsenz- bzw. Zivildienstes bzw. bei kürzeren als zweimonatigen Diensten nach einem Zeitraum im Ausmaß der halben Dauer des jeweiligen Dienstes.

Beginnt während der Behaltepflicht ein Präsenz-, Zivil- bzw. Ausbildungsdienst des Lehrlings, wird der Ablauf der Behaltepflicht gehemmt. Tritt der vereinbarte Zeitablauf während des Präsenz- / Zivil- und Ausbildungsdienstes ein, endet das Dienstverhältnis nicht zum vereinbarten Termin. Der Ablauf der Behaltezeit wird für die Dauer des Dienstes gehemmt. Jener Teil der Behaltepflicht, der vor Antritt des Dienstes nicht absolviert werden konnte, ist nach dem Ende des Dienstes zu absolvieren.