Lehrabschlussprüfung

Mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung wird die Lehre positiv abgeschlossen. Die Lehrabschlussprüfung findet daher in der Regel am Ende der Lehrzeit statt. Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu beantragen. Die Kosten der Lehrabschlussprüfung sind beim ersten Antritt zur Lehrabschlussprüfung vom Lehrberechtigten zu übernehmen.

Ausnahmsweise kann ein früherer Antritt zur Lehrabschlussprüfung beantragt werden. Ein Antrag ist möglich von:

  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen, dass sie auf eine andere Weise die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben oder von
  • Lehrlingen, die zumindest die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben, das Lehrverhältnis jedoch vorzeitig beenden mussten und keine Möglichkeit besteht, die Lehre in einem anderen Betrieb zu beenden. Der Prüfungstermin darf hier aber nicht vor dem ursprünglich vereinbarten Lehrzeitende liegen.