Integrative Berufsausbildung

Auch für Jugendliche mit Lern- oder Leistungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit auf unterschiedliche Art und Weise zu einem Lehrabschluss zu gelangen:

Dies ist etwa durch

  • die verlängerte Lehre, bei der die Lehrzeit um bis zu 2 verlängert werden kann oder
  • durch die Teilqualifikationslehre möglich. Dabei wird das Berufsbild eines Lehrberufs auf bestimmte Teile eingeschränkt.

Die integrative Berufsausbildung richtet sich an folgendes Personen:

  • Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
  • Unvermittelbarkeit in ein Lehrverhältnis aus „in der Person gelegenen Gründen“