Feststellungsbescheid

Ein Feststellungsbescheid ist zu beantragen (Feststellungsantrag), wenn

  • Erstmals Lehrlinge im Betrieb ausgebildet werden sollen
  • Oder seit dem letzten Lehrvertrag mehr als 10 Jahre zurückliegen.

Beantragt wird der Feststellungsbescheid bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes mittels eines dort erhältlichen Formulars. Nach Antragstellung prüft die Lehrlingsstelle, unter Mitwirkung der Arbeiterkammer – meistens in Form eines Lokalausgenscheines ob der Ausbildungsbetrieb rechtlich und betrieblich geeignet ist, um Lehrlinge auszubilden. Ergibt die Prüfung, dass der Ausbildungsbetrieb für die Lehrlingsausbildung geeignet ist, wird ein Feststellungsbescheid ausgestellt.