Ferialpraktikant / Ferialarbeitnehmer

Aufgrund der vielfältigen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hat die korrekte Qualifikation als Ferialarbeitnehmer oder als Ferialpraktikant eine maßgebende Bedeutung.

  • Ferialpraktikanten sind definitionsgemäß Schüler oder Studenten, die aufgrund einer schulischen oder universitären Vorschrift eine praktische Ausbildung zu absolvieren haben.
  • Ferialarbeitnehmer sind demgegenüber Schüler oder Studenten, die ohne eine entsprechende schulische oder universitäre Vorschrift während den Ferien einen Zuverdienst erhalten wollen. Ferialarbeitnehmer sind Dienstnehmer. Es gelten damit sämtliche arbeitsrechtliche Vorschriften wie zB. die Entlohnung nach der kollektivvertraglichen Gehaltstabelle.