Erwachsene Lehrlinge

Eine Lehrlingsausbildung ist auch für Personen über 18 Jahre möglich. Ausbildungsbetriebe können hierfür eine Förderung beantragen.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 3 kollektivvertragliche Hilfskräftentgelte für das erste Lehrjahr
  • 2 kollektivvertragliche Hilfskräftentgelte für das zweite Lehrjahr
  • je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt für das dritte bzw. vierte Lehrjahr

der Förderantrag ist bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes einzubringen.