Arbeitszeit

Für Lehrlinge unter 18 Jahre gelten, wie für andere Beschäftigungsverhälntnisse mit Jugendlichen unter 18 Jahren die besonderen Schutzbestimmungen des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG). Demnach darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden und die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen davon sind möglich, wenn der Lehrling dadurch eine längere Wochenfreizeit (zB ein längeres Wochenende) genießen kann.