Steuern

Sämtliche Einkünfte von Lehrlingen (=Arbeitnehmern) unterliegen der Lohnsteuer. Auch die Lehrlingsentschädigung unterliegt daher grundsätzlich der Lohnsteuer. Dies allerdings erst ab einer Jahreseinkommensgrenze von EUR 12.600,-. Lehrlinge haben damit oftmals keine Lohnsteuer zu bezahlen.